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Für eine gründliche Problembesprechung und ein maßgeschneidertes Lösungsangebot, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unser professionelles Team steht Ihnen zur Verfügung. Hier ist ein Überblick über unseren Ablauf:

Schritt 1: Telefonische Besprechung

Schritt 2: Sie erhalten ein Angebot

Schritt 3: Begleitung der Maßnahme

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Bausachverständiger oder Baugutachter?

Der Bausachverständige / Gutachter verfügt über ein großes Fachwissen und äußert sich sachverständig. Sei es in der Erstellung von Gutachten, gutachterlichen Stellungnahmen, Sanierungsplanungen oder auch der Bewertung von bebauten oder unbebauten Immobilien.

Der Bausachverständige erstellt eigenständig Gutachten, ohne Weisung Dritter. Sein Ergebnis ist der Sache geschuldet, nicht den Wünschen der Auftraggeber.

Haben Sie Bauchschmerzen mit Ihrer Baumaßnahme oder wollen Sie Bauchschmerzen vermeiden? Meine Unterstützung hilft diese zu lindern oder bestenfalls ganz zu vermeiden.

Was kostet ein Bausachverständiger?

Für die Angebotserstellung ist ein unverbindliches Erstgespräch erforderlich, unabhängig davon, ob es um eine Kaufberatung, Baubegleitung, Wertermittlung oder einer Sanierungsplanung geht. In diesem Erstgespräch kann ich die eigentliche Fragestellung herausfinden und welchen Anteil ich für ein gutes Gelingen der Lösung beitragen kann. Darauf baue ich dann mein Angebot genau nach den Bedürfnissen und Anforderungen auf.

Wie nehme ich am besten Kontakt auf?

Am besten füllen Sie unser Kontaktformular aus oder Sie rufen uns einfach direkt an. Nachdem Ihre Anfrage bei uns eingegangen ist, melden wir uns zeitnah bei Ihnen zurück.

Wie sind Sie zertifiziert und geprüft?

Über 35 Jahre Erfahrungen in der Bestandssanierung und im Neubau

 Was ist der Unterschied zwischen …

 …. einem freien Sachverständigen/Gutachter, einem  öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (ö.b.u.v. SV) und einem zertifizierten Sachverständigen?

Keine geschützen Begriffe

Was jeder Endverbraucher wissen sollte, bevor er einen Sachverständigen/Gutachter beauftragt ist, dass die Begriffe „Sachverständiger“ oder „Gutachter“ nicht als geschützte Begriffe und somit auch nicht als allgemeine Qualitätsgarantie verstanden werden dürfen.

Jede Person, die sich dazu berufen fühlt, eine bestimmte Expertise zu einem bestimmten Gebiet zu besitzen, darf sich „Sachverständiger“ oder „Gutachter“ in dem Gebiet nennen. Z.B. darf und kann sich ein Hobbygärtner Sachverständiger / Gutachter für Gartenbau nennen. Es ist also nicht leicht für den Endkunden/Verbraucher zu erkennen, ob ein mutmaßlicher Sachverständiger auch wirklich für die zu beauftragenden Aufgaben geeignet ist. 

Wie erhalten Sie echte Expertise?

Sie als Verbraucher sollten sich daher vor einer Beauftragung genau über die Expertise eines zu beauftragenden Sachverständigen/Gutachters informieren. Hierbei sollten Sie auch prüfen, ob dessen Fachrichtung auch Ihren Fragestellungen entspricht. Idealerweise sollte mindestens eine Grundausbildung vorliegen, die mit ausreichend Berufsjahren untermauert werden kann. Vorzugsweise sollte jedoch geprüft werden, ob der zu beauftragende Sachverständige/Gutachter eine Fachhochschulreife in dem gewünschten Gebiet besitzt. Diese könnten z.B. Handwerksmeister, Bautechniker, Architekten, Ingenieure, Doktoren oder Professoren sein, wenn es um ein bauliches Fachgebiet geht. Es ist aber dringend auch der Hinweis zu geben, das ein Dr.- oder Prof.-Titel nicht fachgebunden ist, so dass hier auch das Fachgebiet der Dissertation in Erfahrung gebracht werden sollte.  Ein abgeschlossenes Architektur- wie Bauingenieursstudium allein, berechtigt noch nicht zum Arbeiten als Sachverständiger.(Quelle: Muster- Sachverständigenordnung)

Wie sind Zertifizierungen zu verstehen?

Die folgende Stufe einer Expertise kann eine Zertifizierung sein. Wobei eine Zertifizierung nicht gleich einer Zertifizierung ist. Es gibt Zertifizierungen, die sich über ein Zertifikat erklären lassen, welches in einem sehr kurzen Weiterbildungs-Kurs mit und ohne abschliessender Prüfung erworben wurde. Als Gegensatz gibt es eine Zertifizierung durch eine Akkreditierung nach der Norm DIN EN ISO/IEC 17024 durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS). Diese Akkreditierung wird dann von Zertifizierungsstellen vorgenommen, die wiederum eine gültige Akkreditierung für diese Zertifizierung erhalten haben. 

Es benötigt also das Wissen, die Zertifizierungen eines Sachverständigen/Gutachters unterscheiden zu können. Sollte Ihnen das nicht möglich sein, sollte die Expertise des Sachverständigen/Gutachters auf Basis seiner fachlichen Vorbildung in Erfahrung gebracht werden. (siehe vorheriger Absatz)

Gleichstellung des öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter und des freien Sachverständigen mit einer Personenzertifizierung gemäß der DIN EN ISO/IEC 17024 !!

Neben einem Sachverständigen / Gutachter, der eine Zertifizierung durch eine Akkreditierung nach der Norm DIN EN ISO/IEC 17024 erworben hat, ist noch der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (Gutachter) für ein bestimmtes Fachgebiet zu nennen. Beide Formen der Sachverständigen-Qualifikationen sind gleichzusetzen, obgleich die öffentliche Bestellung und Vereidigung bei den meisten Verbrauchern bekannter ist, da sie diese mit Gerichts-Sachverständigen/-Gutachtern in Verbindung bringen.

 Bei beiden Qualifikationsformen wird umfangreich die fachliche Eignung des Fachgebietes festgestellt, sowie die finanzielle und weisungsfreie Unabhängigkeit und persönliche Eignung geprüft. Auch müssen beide ein Neutralitätsgebot abgeben. Des weiteren müssen diese Sachverständigen/Gutachter den Zertifizierung-& Bestellungsorganen jährliche Berichte über Tätigkeiten und Weiterbildungen zukommen lassen, um einen gewünschten hohen Qualitätsstandard in der Expertise dauerhaft sicherzustellen.  

Sachverständigen Zertifizierung gemäß ISO 17024

Die europaweit anerkannte Personenzertifizierung auf der Grundlage der internationalen Norm ISO 17024 ist heute eine der besten Kriterien um seine Kompetenz als Sachverständige/r gegenüber potentiellen Auftraggebern nachzuweisen.

Über die ISO 17024 ist es möglich, Qualifikationen und Anforderungen von Sachverständigen weltweit vergleichbar zu machen und damit auch anzuerkennen. Gerade deshalb hat diese Zertifizierung auch in Deutschland sehr an Bedeutung gewonnen. Aufgrund ihrer internationalen Anerkennung und Bedeutung geht man in Fachkreisen davon aus, dass diese Zertifizierung in einigen Jahren auch die öffentliche Bestellung ablösen wird.

Die internationale Norm ISO 17024, gemäß der das EUROPEAN CERTIFICATION COUNCIL Personen zertifiziert hat eine weltweite Gültigkeit. Im Jahr 2003 wurde sie als Europäische Norm (EN ISO/IEC 17024) übernommen und kurz darauf auch als Deutsche Norm (DIN EN ISO/IEC 17024) festgeschrieben.

Nach den Vorgaben der ISO 17024 müssen die zertifizierten Sachverständigen ihr Fachwissen kontinuierlich erweitern und aktualisieren. Daneben müssen regelmäßig Gutachten und andere Nachweise bei der Zertifizierungsstelle eingereicht werden; sie unterliegen einer dauerhaften und laufenden Überwachung. Außerdem ist in ebenfalls regelmäßigen Abständen ein Re-Zertifizierung vorgeschrieben. Auftraggeber und Gerichte können deshalb davon ausgehen, dass ein auf der Grundlage der ISO 17024 zertifizierter Sachverständiger auch über ein fundiertes und aktuelles Wissen und entsprechende praktische Erfahrungen als Sachverständiger verfügt.

Gemäß ISO 17024 zertifizierte Sachverständige sind Sachverständige, die die derzeit einzige, anerkannte Art der internationaler Anerkennung genießen. Die Unabhängigkeit der Zertifizierungsstelle, des EUROPEAN CERTIFICATION COUNCIL sowie die regelmäßige Überwachung der zertifizierten Personen macht diese Zertifizierung einzigartig. Bei anerkannten Experten, wie Dr. Hans Otto Sprengnetter, gilt sie seit langem als weitreichender als die öffentliche Bestellung (Quelle: Das Grundeigentum Nr. 21/2011 Öffentliche Bestellung versus Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024). Aber auch andere anerkannte Experten z.B. aus dem Bereich der Immobilienwertermittlung stehen zu dieser Form der nachgewiesenen Qualifikation. So ist z.B. Prof. Wolfgang Kleiber (Autor und Mitautor mehrerer Standardwerke der Verkehrswertermittlung) Mitglied im EUROPEAN CERTIFICATION HONORARY COUNCIL, eine Art Aufsichtsrat der Zertifizierungsstelle.

Was Kunden sagen

"Wir durften auf die Expertise von Herrn Krauße nun schon mehrmals zurückgreifen und waren jedes Mal beeindruckt von seinem Fachwissen, seiner Zuverlässigkeit und seinem sympathischen Auftreten. Wir würden ihn jeder Zeit wieder beauftragen und können ihr nur wärmstens weiterempfehlen."

Lena M.

"Ich habe ein Baugutachten in Auftrag gegeben und bin durchweg sehr zufrieden. Die Terminfindung war unkompliziert, die Begehung sehr angenehm und das Gutachten (inkl. konkreten Vorschlägen für Abstellmaßnahmen) sehr zeitnah erstellt. Insbesondere die Unterstützung im Nachgang im Dialog mit dem Bauherrn sowie das Preis-Leistungsverhältnis sind sehr gut."

Dominik Lembke

"Kompetenter, angenehmer Netzwerkpartner mit hoher Fachkompetenz. Ich sehe neuen gemeinsamen Projekten aufgeschlossen entgegen."

Dierk Schumacher

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