Immobilienbewertung

Ermittlung des Wertes einer Immobilie, eines bebauten oder unbebauten Grundstücks durch Erstellung eines Wertgutachtens.

Wie ist der Ablauf einer Immobilienbewertung?

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Schritt 1

Kostenloses telefonisches Erstgespräch, Erstellung eines unverbindlichen Angebots

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Schritt 2

Ortstermin zur Begutachtung der Immobilie

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Schritt 3

Einholung sämtlich bewertungsrelevanter Unterlagen

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Schritt 4

Erstattung Wertgutachten

Gut zu wissen

Für die Wertermittlung einer Immobilie bzw. eines Grundstücks ist es unerlässlich, die Örtlichkeiten zu prüfen. Mit Sachkunde und Erfahrung wird der vorhandene Zustand eingeschätzt und für das spätere Wertgutachten festgehalten.

Definition Verkehrswert

Der Verkehrswert ist in § 194 BauGB wir folgt definiert:

„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Wir bieten zwei Möglichkeiten der Verkehrswertermittlung:

01. die Marktwertindikation

02. das Verkehrtswertgutachten nach BauGB § 194

 

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